Wegzugsbesteuerung: Strategisch planen statt ueberrascht werden
Wer Deutschland verlaesst, muss mit der Besteuerung unrealisierter Gewinne auf GmbH-Anteile rechnen. Richtige Planung minimiert die Last.
Was ist die Wegzugsbesteuerung?
Die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG besteuert unrealisierte Gewinne auf Anteile an Kapitalgesellschaften (mindestens 1% Beteiligung) beim Wegzug aus Deutschland. Der Gesetzgeber fingiert einen Verkauf zum Verkehrswert — auch wenn tatsaechlich kein Veraeusserungserloes fliesst.
Wen betrifft die Wegzugsbesteuerung?
- GmbH-Gesellschafter mit mindestens 1% Beteiligung
- Unternehmer mit stillen Reserven in Kapitalgesellschaften
- Investoren mit Anteilen an Startups oder Private Equity
Wichtig: Immobilienvermoegen, Wertpapierdepots und Bankguthaben sind von der Wegzugsbesteuerung nicht betroffen.
Strategien zur Minimierung
Fruehzeitige Restrukturierung
Durch Umwandlung in Personengesellschaften oder Verkauf der Anteile vor dem Wegzug laesst sich die Wegzugsbesteuerung umgehen.
Stundung beantragen
Bei Wegzug in ein EU/EWR-Land kann die Wegzugsteuer zinslos gestundet werden. Bei Wegzug in Drittstaaten (wie Dubai) ist eine Stundung ueber 7 Jahre in gleichen Raten moeglich.
Dubai als Zielland mit Immobilienfokus
Wer sein Vermoegen vor dem Wegzug in Dubai-Immobilien umschichtet, vermeidet die Wegzugsbesteuerung. Immobilien unterliegen nicht dem §6 AStG.
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