Schenkungsteuer-Freibetraege im Ueberblick
Die Schenkungsteuer in Deutschland folgt den gleichen Regeln wie die Erbschaftsteuer. Die Freibetraege haengen vom Verwandtschaftsgrad ab: Ehegatten 500.000 EUR, Kinder 400.000 EUR, Enkel 200.000 EUR, Geschwister und andere 20.000 EUR. Das Besondere: Diese Freibetraege erneuern sich alle zehn Jahre.
Strategische Nutzung der Freibetraege
Kettenschenkung
Durch geschickte Kettenschenkungen ueber mehrere Familienmitglieder koennen groessere Vermoegen steuerfrei uebertragen werden. Beispiel: Vater schenkt Mutter 500.000 EUR steuerfrei, Mutter schenkt Kind 400.000 EUR steuerfrei.
Niesbrauch-Strategie
Durch Einraeumung eines Niesbrauchs bei Schenkung reduziert sich der steuerliche Wert der Schenkung erheblich. Sie uebertragen die Immobilie, behalten aber die Nutzung — und sparen massiv Schenkungsteuer.
Internationale Perspektive: Dubai
In Dubai gibt es keine Schenkungsteuer. Vermoegen, das in Dubai-Immobilien angelegt ist, kann ohne steuerliche Belastung uebertragen werden — vorausgesetzt, die steuerlichen Voraussetzungen sind erfuellt. AXD Immobilien beraet Sie zur optimalen Strukturierung.